Aktuelles:

Betreuung

 

Die Betreuung ist in den §§ 1896 ff. BGB geregelt. Ziel der Betreuung ist es, den Betreuten nicht zu entmündigen sondern ihn zu einem selbstbestimmten Leben zu helfen.

Ein Betreuer wird vom Vormundschaftsgericht bestellt, wenn ein Volljäriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann. Der Betreuer kann auf Antrag des zu Betreuenden oder von Amts wegen bestellt werden. Die Betreuung darf jedoch nicht gegen den freien Willen des zu Betreuenden eingerichtet werden.

Das Verfahren

Die Betreuung kann nur in einem gerichtlichen Verfahren angeordnet werden. Der Betreute kann jederzeit Beschwerde einlegen und einen Anwalt mit seiner Vertretung beauftragen. Der Betreute muss immer von einem unabhängigen Gutachter begutachtet werden. Außerdem kann der Betreute eine Person als Betreuer vorschlagen.

Aufhebung der Betreuung

Die Betreuung kann jederzeit aufgehoben werden. Dies kann auf Antrag des Betreuten, der Behörde oder naher Angehörigen erfolgen. Auch kann die Person des Betreuers geändert werden.

 

Kennen Sie schon...

Thema Seniorenspielplatz
Thema Qualität in Pflege und Wohnen
Erfahrung ist Zukunft
Zukunft finden ist offizieller Unterstützer der Initiative "Erfahrung ist Zukunft" der Bundesregierung.
Aktuelles aus Berlin
Mit dem Zukunftsprogramm "Stadtumbau Berlin" erkennt der Senat die Bedeutung von selbstbestimmtem Wohnen im Alter.

Berlin bietet Senioren eine gute Infrastruktur mit einem breit gefächerten Angebot. Älterwerden in der Hauptstadt.

In der Hauptstadt hat im November 2006 das erste Pflegeheim speziell für türkische Senioren eröffnet.
Unsere Stadtportale