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Regelleistungen

So unterschiedlich die Einrichtungen in Größe und Ausstattung sind, so verschieden ist auch der Umfang der Leistungen, die von den Standard- oder Regelleistungen erfasst sind. Zum einen handelt es sich dabei um die Pflegeleistungen. Diese sind natürlich abhängig von der Pflegebedürftigkeit des Heimbewohners sein. Einen festen Anteil übernehmen die Pflegekassen. Im Einzelnen kann der Pflegeaufwand aber höher sein, als die vom MDK festgestellte Pflegestufe es erlaubt. Unter Pflegeleistungen fallen nicht nur die Personal- sondern auch die Sachkosten für die Pflege.

Große Unterschiede ergeben sich auch im zweiten der drei Standardkosten: Den Unterkunftskosten. Hierbei muss zuerst differenziert werden, ob man in ein Einzelzimmer zieht, ein Doppelzimmer belegt, sich ein Doppelzimmer teilt oder, wie es von manchen Einrichtungen angeboten wird, ein Appartement mietet. Danach hängen die Unterkunftskosten auch von der Ausstattung der Räume ab und dem Alter des Gebäudes ab.

Der dritte Posten in der Standardkostenaufstellung sind die Verpflegungskosten. Regelmäßig handelt es sich dabei um Vollpension. Sollten die Mahlzeiten teilweise nicht in der Wohneinrichtung eingenommen werden, so ist darauf zu achten, dass sie auch nicht in der Abrechnung auftauchen. Das ist zum Beispiel bei Dialysepatienten der Fall, die eine Mahlzeit im Dialysezentrum einnehmen.

Bereits bei Vertragsabschluss sollten Sie sich über Preissteigerungen informieren. Sind diese fest eingeplant oder gibt es möglicherweise einen Inflationsausgleich? Das kann die Planbarkeit der Pflegeheimkosten erleichtern.

Zu Beachten bei allen Kosten ist Folgendes: Sollte die Rente oder das Ersparte für Regelleistungen und Investitionskosten nicht ausreichen, kann vom Staat Unterstützung verlangt werden. Sprechen Sie Ihre Wunscheinrichtung darauf an.

Das Heimentgelt ist Kern einiger Urteile geworden, die von deutschen Gerichten entschieden worden sind. Eine Übersicht finden Sie unten unter "Links".

 

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